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Stützlast ab Modelljahr 2024 AHK 75 KG

gisbaert

Moderator
Teammitglied
Immer mehr Fahrzeuge werden heutzutage mit AHK geordert.
Die Gründe sind verschiedene, jedoch ist der Hauptgrund in dieser Fahrzeug Kategorie der Transport von Fahrrädern.
Der Taigo* hat lt. VW eine Stützlast von 55KG.
Das ist m.M.n. sehr knapp bemessen, wenn nicht sogar unzureichend.

2 Räder à 25 KG und z.B. einen Träger von 15 KG sprengen schon den Rahmen.

Mich würde interessieren, welche sinnvollen Alternativen zum Transport es in Verbindung mit den eigenen Rädern noch gibt.
 

Ralf25

V.I.P.
Der Wert von 55 kg ist für eine ab Werk eingebaute und abnehmbare AHK gültig, ebenso wie diese Daten:
- Anhängelast ungebremst: 650 kg​
- Anhängelast gebremst im Anhängerbetrieb: 1200 kg​
Auch ich halte die 55 kg für nicht praxisgerecht! 👎

Wenn man nach 'Anhängerkupplung* VW Taigo*' googelt, erhält man bei einem Anbieter ein Angebot ua. mit diesen Werten:
- Anhängelast 1350 kg und Stützlast 90 kg (D-Wert 7,50 kn)​

Aber diese AHK ist starr, vlt. deshalb die höhere Belastung. :unsure:

Übrigens, bei einem Panoramadach muss man auf die Dachreling verzichten und dann gibt's auch keine Dachbox*! :(
 
Zuletzt bearbeitet:

Ralf25

V.I.P.

Woher hast du deine Info?
Da die Angabe zur Stützlast von VW bei der optionalen AHK angegeben ist, muss dieser Wert nicht zwingend das Maximum für die gesamte Konstruktion bedeuten! Denn wenn dort die Stützlast einer zum Fahrzeug zugelassenen AHK hier mit 90 kg angegeben ist, dann finde ich etwas verwirrend (und unlogisch), wenn ein evtl. geringerer Wert des Fahrzeugs den Rahmen vorgibt.
 

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gisbaert

Moderator
Teammitglied
Es ist immer der Wert geltend, der am geringsten in der Kette ist.
Ich habe beruflich mit dem KBA zu tun.
Die 55 KG wurden von VW bei der Abnahme beim KBA angemeldet.
Ich wäre mit den 90 KG auch glücklicher.
 

Ralf25

V.I.P.
Mist, und ich dachte schon, der "Gewichtsnachteil" einer serienmäßig verbauten AHK wird durch die Nachrüstung für mich zum Vorteil! 😠

Nachtrag: Dann bleibt bei höheren Lasten nur ein Anhänger!
 

Ralf25

V.I.P.
Es ist immer der Wert geltend, der am geringsten in der Kette ist.
Ich habe beruflich mit dem KBA zu tun.
Die 55 KG wurden von VW bei der Abnahme beim KBA angemeldet.
Ich wäre mit den 90 KG auch glücklicher.
Diese 55 kg sind auch im Kfz.-schein in Feld 13 (Stützlast in kg) eingetragen, auch wenn keine AHK montiert ist. Die zul. Dachlast von 75 kg hingegen wird nicht eingetragen. Schon seltsam! 🤔
 

gisbaert

Moderator
Teammitglied

Da mir das Thema Stützlast und eine eventuelle Auflastung dieser keine Ruhe gelassen hat, habe ich vier verschiedene Fachleute dazu befragt.

Ergebnis: Es bleibt bei den 55kg

Die Stützlast kann nicht erhöht werden. Der "Schwachpunkt" ist die Aufnahme der AHK Traverse am Fahrzeug, weil diese nicht verstärkt werden kann.

Da der T-Cross* auf der gleichen Plattform wie auch der Seat Arona fährt, geht es auch bei diesem Modell nicht.
Beim baugleichen Skoda Kamiq liegt die Stützlast bei 75kg. Denkbar ist, das für dieses Modell eventuell mal ein Allradmodell möglich ist und dadurch eine andere Traversenaufnahme verbaut ist.

Sprich eine Erhöhung der Stützlast ist nicht möglich.
Das gilt leider auch für den Taigo*.
 

Ralf25

V.I.P.
Danke dir für das recherchieren! (y)
Bin dann schon richtig froh, den Wagen 'fertig' ohne AHK bekommen und damit Geld gespart zu haben, denn dann wär diese fast nur mit dem von dir schon erwähnten "Rad-Anhänger" sinnvoll nutzbar. :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:

Andi

War schon mal da
Immer mehr Fahrzeuge werden heutzutage mit AHK geordert.
Die Gründe sind verschiedene, jedoch ist der Hauptgrund in dieser Fahrzeug Kategorie der Transport von Fahrrädern.
Der Taigo hat lt. VW eine Stützlast von 55KG.
Das ist m.M.n. sehr knapp bemessen, wenn nicht sogar unzureichend.

2 Räder à 25 KG und z.B. einen Träger von 15 KG sprengen schon den Rahmen.

Mich würde interessieren, welche sinnvollen Alternativen zum Transport es in Verbindung mit den eigenen Rädern noch gibt.
Ja, das ist schon knapp bemessen, Klappt bei mir gerade so 2 EBike ohne Akku ca 40 kg und der Träger Thule 920 noch mal ca. 13 kg. Bei Bikes mit fest verbauten Akku gibts Probleme,
 

Ramires

War schon mal da
Hallo zusammen, kann es sein das VW beim Taigo die Stützlast auf 75 Kg erhöht hat. War gerade im Konfigurator auf der VW Page und habe es entdeckt.
 

Anhänge

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Ralf25

V.I.P.
Schön (jedoch ärgerlich für die bisherigen Käufer) wär's ja, aber schau mal beim Polo und T-Cross* nach, da stehen jeweils:
Stützlast / Dachlast
50 kg / 75 kg

Auch weil's kein "Facelifting" gab, vermute ich daher eher einen "Druck"- bzw. Datenbankfehler. :unsure:
 

Ramires

War schon mal da

Kann natürlich auch sein, werde mal beobachten das ganze.
 

Ralf25

V.I.P.
Wenn sich dran was zum Positiven ändern sollte, würde ich jetzt deswegen meinen nicht "eintauschen" wollen. Außer vlt. in ~ 3 Jahren etwa... :unsure: Du etwa?
 

Ramires

War schon mal da
Ich hab ja eine dran die ich nie benutze bzw. brauche. War wie bei dir, Auto stand so im Ausstellungsraum und ich brauchte dringend eins.
Dafür haben die tatsächlich das IQ Drive Paket nicht mit rein gemacht. Ich verstehe bis heute nicht wie man das vergessen kann :(
 

gisbaert

Moderator
Teammitglied
Die Dachlast und die Stützlast stehen immer noch bei jeweils 75kg.
Die Stützkraft vom T- Cross immer noch bei 55kg.

Es gab beim KBA keine Neuabnahme.
Das kann entweder heißen, das es wirklich ein Druckfehler ist ODER das es vorher eine Erstabnahme von 75kg gab, diese jedoch nicht übernommen wurde und die Daten vom plattformgleichen T-Cross* die ganze Zeit weiter gegeben wurden.
 

gisbaert

Moderator
Teammitglied
Möglich ist es.
Viele Fahrzeuge in dieser Klasse haben mehr als 55kg Stützlast.
Das wäre für viele Kunden zu wünschen, das die 75kg Stützlast nun geltend ist.
 

Ralf25

V.I.P.
Hab bei mir im Schein nachgeschaut, da steht in Feld 13 noch '55'. Das deutet also eher Richtung Druckfehler hin... :unsure:

Wenn dem so wäre, mal weiter überlegt:
was wäre, wenn sich jemand den Taigo mit der AHK konfiguriert und bestellt und keiner thematisiert die Stützlast im Verlauf. Und wer achtet später schon nach der Anmeldung auf die Angaben im Schein?
Dann wird die AHK mit Träger und 2 eBikes beladen und liegt dann - sagen wir - knapp drunter bei 72 kg. I-wann rumpelt er bspw. über einen Bahnübergang oder holpert durch mehrere Schlaglöcher und auf einmal bricht die AHK ab, inkl. der Beladung, und verursacht auch bei nachfolgenden Fahrzeugen einen ordentlichen Schaden!

Eigentlich muss VW in diesem Falle für den gesamten Schaden (inkl. der Bikes bzw. Beladung!) aufkommen.

Und sollte der Kunde doch die Angaben im Schein kontrollieren (weil er hier angemeldet ist :D), dann hätte er/sie mE (=> Stichwort "zugesicherte Eigenschaft") auch einen Anspruch auf Wandlung oder Rückgabe/Kostenerstattung, je nach zeitlichem Abstand zum Kaufvertrag bzw. der Übergabe!

Da kann man nur hoffen, dass das hoffentlich keinem passiert! (y)
 
Zuletzt bearbeitet:

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