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18” Nevada Felgen am Taigo?

G

Gelöschtes Mitglied 1258

Guest
Ich habe noch 4 Stück neuwertige 18“ VW Nevada Felgen* von meinem ehemaligen T-Cross liegen, und möchte diese auf meinen Taigo* montieren.

Die Felgen- und Reifendimensionen sind beim Taigo und beim T-Cross dieselben, das ist mir klar.

Die Frage ist, ob die Tragfähigkeit auch dieselbe ist. Laut dem Freundlichen kann ich die Felgen ohne Bedenken am Taigo montieren.

Hat eventuell jemand von euch so einen Fall gehabt?

Gruß

Daniel
 
Hallo Ralf! Danke für den Link. Ich werde beim Importeur (Porsche Austria) anfragen, ob sie mir eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen können.

Gruß

Daniel
 
Kannst auch in den COC nachschauen, ob die dort gelistet sind. Und da es eine "Original VW Alufelge" ist, kann es dir auch jeder :) sagen / bestätigen. Die Aussage hast ja letztlich schon.
 
Ich habe in den Papieren nachgesehen, die 18 Zöller sind bei meinem Taigo* eingetragen. Somit werde ich sie demnächst montieren. :)
 
Na also, warum nicht gleich so! :unsure: Deine Unterlagen sollten bei solchen (trivialen) Fragen immer zuerst gecheckt werden. (y)
 
In den Unterlagen steht aber keine Tragfähigkeit.
 
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Scherzkeks! :ROFLMAO: Du weißt aber schon, was "Tragfähigkeit" bedeutet? Und auch, dass der Taigo* ~32kg leichter ist als der T-Cross? :unsure: Eigentlich stellt sich dann nämlich deine Frage gar nicht. ;)
 
Das weiß ich schon. Aber bei uns in Österreich ticken die Uhren leider anders. Bei euch in D ist es einfacher.

Damit ich 100 % sicher gehe, muss ich mir eine Unbedenklichkeitserklärung vom Importeur ausstellen lassen. Diese muss ich dann mitführen.
 
Bist du da wirklich sicher? :unsure: Denn ich denke, das dafür die COC (Certificate of Conformity - auf Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung) völlig ausreicht. Es ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug den technischen Anforderungen und EU-Normen entspricht – also ein EU-typgenehmigtes Serienfahrzeug ist. Und noch ist Ö ja in der EU! :ROFLMAO:

Kannst ja auch dazu mal nachfragen.
 
Die 18“ Räder sind im COC eingetragen.

Ich habe inzwischen eine E-Mail Adresse bekommen (vom Generalimporteur). Ich muss die FIN und die Teilenummer von der 18“ Nevada-Felge denen übermitteln, anschließend stellen Sie mir eine Unbedenklichkeitserklärung aus.

Wenn es z.B. eine originale Felge wäre, die beim Taigo ab Werk oder VW Original Zubehör angeboten wurde, dann müsste ich das ganze Prozedere nicht machen.

Volkswagen Zubehör Österreich hat mir nämlich schriftlich mitgeteilt, dass die Nevada vom T-Cross 1:1 auf den Taigo passen, allerdings bei diesem Fahrzeug weder ab Werk noch im Zubehörprogramm angeboten wurden.

Deswegen mache ich diesen Schritt, um wirklich 100 % sicher zu gehen. Eigentlich geht es mir um den Versicherungsschutz. Es gibt Sachverständige, die sich leider zu gut auskennen. Wobei das wirklich jetzt das Worst Case Szenario ist. :)

Ich bin schon gespannt, wie der Taigo mit den T-Cross Felgen* aussehen wird. :)
 
Volkswagen Zubehör Österreich hat mir nämlich schriftlich mitgeteilt, dass die Nevada vom T-Cross 1:1 auf den Taigo passen, allerdings bei diesem Fahrzeug weder ab Werk noch im Zubehörprogramm angeboten wurden.
Das gleiche gilt aber scheinbar auch für den T-Cross, denn nach dieser Info gibt es die Felge "originär" nur für den T-Roc:

Dann leuchtet es mir ein und danach hättest du auch für den T-Cross eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gebraucht. Und Premiumwheels bietet die Felgen* auch nur für den T-Roc an. Insofern passt das dann auch wieder. (y)

Wenn du aber deinen T-Cross inkl. der Nevada-Felgen direkt bei VW geordert hattest, stimmt die Info der Seite dann doch nicht so genau. Oder es gab seitens VW zwischenzeitlich eine Änderung dazu, die noch nicht allgemein bekannt ist bzw. gemacht wurde. :unsure:
 
Es gibt mehrere Nevada Felgen mit unterschiedlichen ET.

Diese hier ist für den T-Cross:


Mein T-Cross hatte damals die Nevada ab Werk montiert, ich habe mir aber einen zweiten Satz gekauft.

Hier die Misano vom Taigo, hier steht bei Modellverwendung nur der Taigo, obwohl das Teil 1:1 auf den T-Cross passt.


Deswegen brauche ich die Unbedenklichkeitserklärung, zumindest in Österreich. Da laut Hersteller in meinem Fall die Nevada Felge nicht für den Taigo „typisiert“ wurde.

Anders ist es bei Felgen mit ECE-Gutachten. Da muss man nichts eintragen lassen, sondern das Gutachten nur mitführen.

Wenn ich aber z.B. eine AEZ-Felge ohne ECE-Gutachten kaufe, muss ich diese auch eintragen lassen, obwohl die Maße exakt dieselben sind wie in den Fahrzeugpapieren von den originalen.

Und bei Originalfelgen muss man eben eine Unbedenklichkeitserklärung organisieren, die quasi wie ein ECE-Gutachten ist.

Eine ABE reicht bei uns nicht, in Deutschland schon.

Gruß

Daniel
 
Hier die Misano vom Taigo, hier steht bei Modellverwendung nur der Taigo, obwohl das Teil 1:1 auf den T-Cross passt.
Für "Außenstehende" ist das schon recht verwirrend. :-(

Aber ich denke, die Mühe lohnt sich, die schauen nämlich schon chic aus! (y)
 
Guten Morgen, außerdem haben T Roc (Basis Golf*) und T Cross / Taigo (Basis Polo) einen unterschiedlichen Lochkreis, folglich können die Felgen nicht verwendet werden.
Stimmt, gibt verschiedene „Nevada“ Felgen.

VG
Sascha
 
Guten Morgen, außerdem haben T Roc (Basis Golf) und T Cross / Taigo (Basis Polo) einen unterschiedlichen Lochkreis, folglich können die Felgen nicht verwendet werden.
Moin! Richtig, das kommt noch hinzu. Das hatte ich da nicht auf dem Schirm. (y)
 

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