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2G-Abschaltung - Nun ist beim eCall die Legislative gefordert!

Ralf25

Autoflüsterer
Hallo zusammen,

einem Artikel des ADAC zufolge wird für das eCall ab 2026 der 4 bzw. 5-G Standard verwendet (NG ecall).
(https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/ecall/)

3G ist bereits abgeschaltet. 2G wird abgeschaltet.

Grundsätzlich sehe ich den Hersteller in der Pflicht: Er muss mindestens innerhalb des Gewährleistungszeitraumes die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen seines Produktes sicherstellen.
 
Es geht hier eher nicht um den akt. Standard, der wird immer - da gesetzl. Anforderung - technisch umgesetzt werden können. Innerhalb des Gewährleistungszeitraumes sowieso, weil der Zeitraum überschaubar ist und solche Veränderungen zeitlich betrachtet weit im Vorfeld kommuniziert werden, inkl. einer entspr. Übergangszeit.

Aber wer weiß schon, welcher Mindeststandard in ~15 Jahren gegeben sein wird? Leidet dann im Extremfall auch ein möglicher Wiederverkauf daran?

Von daher stellt sich vielmehr die Grundsatzfrage, was passiert mit der Betriebszulassung meines Auto, wenn der TÜV/Dekra/,... meinem Taigo* "die Plakette verweigert", nur weil der Hersteller außerhalb der Gewährleistung nicht mehr dafür sorgen kann oder will, dass die gesetzl. Anforderung der EU zum Betrieb über den akt. Mobilfunkstandard erfüllt ist! Ist das ein erheblicher Mangel, bei der dann eigentlich auch die komplette Unit ersetzt werden müsste, um diese Anforderung wieder zu erfüllen? Und ganz sicher wird das nicht zu Lasten des Herstellers gehen...

Oder kann in so einem Fall eine Ausnahmegenehmigung seitens der Gesetzgebung erfolgen, wie es ja auch alle älteren Modelle ohne Nachrüstungsoption betrifft? Genau diese Gegebenheit ist - nach akt. Stand - gesetzl. nicht genau geregelt.
 
Wie kann ich feststellen ob mein Taigo* noch das alte 2G ECall hat, oder das neue LTE ?

Er wurde am 31. Januar 2026 in der Autostadt neu ausgeliefert.
 
Schön, dass mal einer ganz konkret auf diese Problematik reagiert! (y) Hatte mich bisher über das allg. Desinteresse bei der "überlebenswichtigen" Komponente schon gewundert. Außer, die Info liegt bei denen schon allg. vor.

Wie kann ich feststellen ob mein Taigo noch das alte 2G ECall hat, oder das neue LTE ?
Generell kann man sagen, wenn die Connect-Services funzen, hat man sicherlich LTE. Doch um sicher zu gehen - auch weil es dazu in meinen Kaufunterlagen keine Info gab - hatte ich mir die Mühe gemacht und über Google das hier gefunden:

Zitat daraus: "Fahrzeuge (vor UNECE) mit MOD3, MOD3.5 und MOD4 (erfüllen grundsätzlich bereits die Voraussetzungen für die Nutzung von LTE / 4G-Netzen. Gleichwohl wird bei Abschaltung des 2G / 3G Netzes ein entsprechendes Software-Update erforderlich sein."

Zur Info: Der T-Cross I von 12/2018 - 06/2020 mit Mod2 bspw. ist davon betroffen, bei dem stehen die Online-Dienste nicht mehr zur Verfügung! Insofern haben wir noch Glück gehabt!

Er wurde am 31. Januar 2026 in der Autostadt neu ausgeliefert.
Bei solchen Fragen ist immer das Prod.-datum oder auch das Modelljahr entscheidend bzw. am besten - wenn angeboten - die FIN-Abfrage nutzen, die enthält diese Info ja auch.
 
Vielen Dank für deine Mühe.
Ich habe über den VW Link mal die FIN Abfrage probiert, die Antwort war, mein Auto ist zu neu und noch nicht in den Daten.

Ich habe jetzt mal am Rechner geschaut, mein Taigo ist nicht betroffen, die Tabelle sieht man auf dem Smartphone* schlecht, am Rechner ist das viel besser zu sehen.
Wer einen Taigo aus 9/2021 bis 3/2024 hat, braucht sich auch keine Sorgen machen, es könnte höchstens ein Update erforderlich sein. Die neueren Taigos sind nach aktuellem Stand nicht betroffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer einen Taigo aus 9/2021 bis 3/2024 hat, braucht sich auch keine Sorgen machen, es könnte höchstens ein Update erforderlich sein. Die neueren Taigos sind nach aktuellem Stand nicht betroffen.
Richtig, daher hatte ich das auch extra erwähnt bzw. zitiert gehabt: "Fahrzeuge (vor UNECE) mit...". ;)
 

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